Nachträglicher Versorgungsausgleich

Ihr Anspruch verjährt nicht

Oftmals findet eine Ehescheidung statt, ohne dass gleichzeitig ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Dies ist meist bei einer Scheidung im Ausland der Fall oder aber auch bei einer Scheidung in Deutschland nach ausländischem Recht.

Ein Versorgungsausgleich kann aber als "selbständige Versorgungsausgleichssache" auch noch viele Jahre nach einer solchen Scheidung ohne Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Er unterliegt grundsätzlich keiner Verjährung. Wir beraten und vertreten bundesweit und vertreten Ihre Interessen.

Damit wir uns zunächst ein unverbindliches Bild Ihrer Situation verschaffen können, sollten Sie uns zur Verfügung stellen:

  • Scheidungsurteil, Urteil oder Beschluss zur Beendigung der Ehe, ggf. mit deutscher Übersetzung

  • ggf. vorliegende deutsche Anerkennung der ausländischen Ehescheidung

  • Angaben zur beruflichen Tätigkeit während der Ehezeit

  • Versicherungsunterlagen der Versorgungsträger

  • aktueller Rentenbescheid

  • Kontaktdaten des Exgatten und dessen Familienstand

  • eigener Familienstand

Wir beraten bundesweit und vertreten Ihre Interessen.

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