Rechtsprechung zu § 27 VersAusglG - unbillige Härte

04.06.2021
Facharbeitsgruppe Versorgungsausgleich

Vortrag für die Anwalts-, Richter- und Rentenberaterfortbildung
Berlin
-online- Bundesverband der Rentenberater e.V.

 

Erneut referierte ich zur Härtefallregelung des § 27 Versorgungsausgleichsgesetz und derRechtsprechung der vergangenen Jahre. § 27 VersAusglG ermöglicht abweichend von der normalen gesetzlichen Regelung individuelle Entscheidung zum Versorgungsausgleich. Gerade dann, wenn es um "Härtefälle" geht. Dies berücksichtige ichals Dozent in meinem Vortrag vor Fachpublikum.