Versorgungsausgleich – Was ist das?
Kanzlei Werling
Zum 01.09.2009 wurde der Versorgungsausgleich durch das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) neu geregelt. Was anlässlich der Ehescheidung, oft vor vielen Jahren, durch Scheidungsurteil oder gerichtlichen Beschluss entschieden wurde, entspricht meist nicht mehr der aktuellen Situation ab Rentenbeginn oder Pensionsbeginn, zum Beispiel
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Die Karriere hat sich anders entwickelt als gedacht, sei es, weil gesundheitliche Gründe vielleicht zu vorzeitiger Berentung/Pensionierung geführt haben
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Berechnungsvorschriften sich geändert haben
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der Ex-Gatte zwischenzeitlich verstorben ist
Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen. Er betrifft jetzt im In- oder Ausland bestehende Anwartschaften auf Versorgungen und Ansprüche auf laufende Versorgungen, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus anderen Regelsicherungssystemen wie der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge.
Mit der Scheidung ist eine Ehe zwar beendet, die (rentenrechtlichen) Rechtsfolgen aus der Ehezeit wirken jedoch auch nach der Scheidung durch den Versorgungsausgleich lebenslänglich fort! Oftmals ändern sich die Rentenwerte durch persönliche Umstände oder Rechtsänderungen. Berechnungen zum Zeitpunkt der Scheidung müssen nicht mehr einer Berechnung bei Renteneintritt entsprechen. Es besteht die Möglichkeit der Anpassung und Abänderung der Rententeilung auch Jahre nach der Scheidung!