Nachträglicher Versorgungsausgleich
Ihr Anspruch auf Versorgungsausgleich verjährt nicht
Scheidung im Ausland ohne Versorgungsausgleich?
Oftmals findet eine Ehescheidung statt, ohne dass gleichzeitig ein Versorgungsausgleich nach deutschem Recht durchgeführt wird. Dies ist meist bei einer Ehescheidung im Ausland der Fall (beispielsweise bei einer Scheidung in der Türkei, Österreich, Italien)
Scheidung in Deutschland ohne Versorgungsausgleich?
Aber auch bei einer Ehescheidung in Deutschland findet unter Umständen kein Versorgungsausgleich statt, wenn beispielweise ausländisches Recht Anwendung findet.
Ein Versorgungsausgleich kann aber als "selbständige Versorgungsausgleichssache" auch noch viele Jahre nach einer solchen Ehescheidung ohne Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Er unterliegt grundsätzlich keiner Verjährung.
Wir beraten zum nachträglichem Versorgungsausgleich und vertreten Sie bundesweit in Verfahren auf Durchführung des Versorgungsausgleichs.
Schreiben Sie uns eine eMail oder rufen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da.
Damit wir uns zunächst ein unverbindliches Bild Ihrer Situation verschaffen können, sollten Sie uns hier zur Verfügung stellen:
-
Scheidungsurteil, Urteil oder Beschluss zur Beendigung der Ehe, ggf. mit deutscher Übersetzung
-
ggf. vorliegende deutsche Anerkennung der ausländischen Ehescheidung
-
Angaben zur beruflichen Tätigkeit während der Ehezeit
-
Versicherungsunterlagen der Versorgungsträger
-
aktueller Rentenbescheid
-
Kontaktdaten des Exgatten und dessen Familienstand
-
eigener Familienstand